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DORA-Verordnung seit heute anzuwenden

17.01.2025
@anayberkut, istockphoto.com, #1337837834
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Seit heute – 17. Januar 2025 – ist die DORA-Verordnung über digitale Betriebssicherheit im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act – DORA) verpflichtend anzuwenden.

Aber weiterhin ist das Gesamtbild aller Anforderungen unvollständig. Insbesondere auf Ebene der Level II-Regulierung (technische Regulierungs- und Durchführungsstandards) bestehen noch Lücken.

Finanzunternehmen in Deutschland warten weiterhin auf zu befüllende Templates für das Informationsregister. Laut einer Mitteilung der BaFin vom 7. Januar 2025 müssen die Register 2025 über die Melde- und Informationsportal (MVP) bis 11. April 2025 eingereicht werden. Die BaFin muss die in Deutschland gesammelten Informationsregister bis 30. April 2025 bei den Europäischen Aufsichtsbehörden einreichen. Weitere Informationen zum aktuellen Stand in Bezug auf das Informationsregister und Anzeigepflichten hat die BaFin am 15. Januar 2025 in dieser Meldung veröffentlicht.

Außerdem hat die BaFin am 10. Januar 2025 Details zum Außerkrafttreten bisheriger aufsichtlicher Anforderungen an die IT in einem Informationsschreiben an die die Verbände der beaufsichtigten Finanzunternehmen bekannt gegeben. Demnach tritt mit Ablauf des 16. Januar 2025 das VAIT-Rundschreiben außer Kraft. Gleiches gilt für die kapitalverwaltungsaufsichtlichen und die zahlungsdiensteaufsichtlichen Anforderungen (KAIT- und ZAIT-Rundschreiben). Für die bankenaufsichtlichen Anforderungen (BAIT-Rundschreiben) sieht die BaFin ein stufenweises Außerkrafttreten vor.

Für beaufsichtigte Finanzunternehmen, die nicht unter den Anwendungsbereich der DORA fallen, trifft das Informationsschreiben lediglich die Feststellung, dass diese "auch verpflichtet [sind], Maßnahmen zum angemessenen Umgang mit IKT-/ Cyberrisiken im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation zu treffen.“

Die aba hat hierüber am 20. Dezember 2024 in der Ausgabe 4/2024 des aba-Newsletters bAV-Update informiert. Neue Entwicklungen wurden seither in den HTML-Fassungen dieser Artikel berücksichtigt. Einen aktuellen Überblick finden Sie hier: