Aktualisiertes PensionsEurope Positionspapier zur Gemeinsamen Stellungnahme der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zur Überprüfung der Offenlegungsverordnung (SFDR)
05.02.2025
Angesichts des am 30. Oktober 2024 veröffentlichten Berichts Principal Adverse Impact disclosures under the Sustainable Finance Disclosure Regulation der ESAs (siehe bAV-Update 4/2024 für eine Zusammenfassung des Berichts) hat PensionsEurope sein Positionspapier zur Joint ESAs Opinion on the assessment of the Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) am 20. Januar 2025 aktualisiert (siehe bAV-Update 2/2024 für eine Zusammenfassung der Joint ESA’s Opinion und bAV-Update 4/2024 für eine Zusammenfassung der ursprünglichen PensionsEurope Stellungnahme).
Im aktualisierten Positionspapier, an dessen Erstellung die aba maßgeblich beteiligt war, weist PensionsEurope den Vorschlag der ESAs, den Grenzwert für die Freiwilligkeit bezüglich der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4 SFDR: „comply or explain“) von aktuell 500 Mitarbeitern durch einen (nicht spezifizierten) auf das verwaltete Vermögen bezogenen Grenzwert zu ersetzen, zurück. Ferner wird darauf hingewiesen, dass verglichen mit z.B. Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) die Kapitalanlage von Altersversorgungseinrichtungen deutlich komplexer ist und es daher für die Einrichtungen deutlich schwieriger ist, alle für das PAI-Statement relevanten Daten zu erhalten. Da einige der Vorschläge der ESAs für Altersversorgungseinrichtungen zu einem (noch) höheren administrativen Aufwand führen würden, betont PensionsEurope nicht zuletzt, dass das von der EU-Kommission erklärte Ziel des Bürokratieabbaus bei der Überprüfung der SFDR ernst genommen werden müsse.
Es ist zu erwarten, dass die EU-Kommission in diesem Jahr einen Vorschlag zur Überarbeitung der SFDR vorlegen wird.