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FIDA-Verordnungsvorschlag vor den Trilogverhandlungen: Positionspapier von PensionsEurope veröffentlicht

EbAV nicht wie reine Finanzdienstleister behandeln

10.03.2025
@anayberkut, istockphoto.com, #1516609875
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Der europäische Verband der betrieblichen Altersversorgung PensionsEurope hat ein Positionspapier anlässlich der bevorstehenden Trilogverhandlungen von Rat, Europäischem Parlament und EU-Kommission über den FIDA-VO-Vorschlag veröffentlicht. Die aba hat sich intensiv in dessen Erstellung eingebracht.

Der Rat hat sich in seiner Gemeinsame Ausrichtung vom 4. Dez. 2024 im Hinblick auf die bAV wie folgt positioniert: Daten aus betrieblicher Altersversorgung, die von EbAV oder Lebensversicherungsunternehmen organisiert wird, sollen grundsätzlich nicht erfasst werden. Mitgliedstaaten sollen aber die Möglichkeit haben, die Verordnung auch auf Daten aus dieser betrieblichen Altersversorgung anzuwenden. Dies ist zu unterstützen.

EbAV sollen allerdings unter folgender Voraussetzung im Anwendungsbereich bleiben: „insofar as they manage personal pension products“. Ein „personal pension product“ wird breit definiert als ein „auf einem freiwilligen Vertrag zwischen einem einzelnen Sparer und einem Unternehmen“ beruhendes Produkt, das „weder ein gesetzliches noch ein betriebliches Altersvorsorgeprodukt ist."  Wir haben bislang folgende mögliche Abgrenzungsprobleme für deutsche EbAV identifiziert, die dazu führen könnten, dass sie in den FIDA-Anwendungsbereich fallen: Angebot von Rürup-Renten (aktuell oder in der Vergangenheit), Fortführung der bAV als privater Vertrag nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Eine Einziehung deutscher EbAV in den FIDA-Anwendungsbereich ist – auch angesichts der Digitalen Rentenübersicht – aus Sicht der aba weder sinnvoll noch angemessen. Da es sich bei FIDA um eine EU-Verordnung handelt, sehen wir auch nicht die Möglichkeit, derartige Abgrenzungsfragen im Rahmen der nationalen Umsetzung sachgerecht zu lösen. Sie sollten daher in den Trilogverhandlungen geklärt werden.