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Koalitionsvertrag und Sofortprogramm vorgelegt

25.06.2025
Koalitionsvertrag und Sofortprogramm vorgelegt

Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“. Er wurde von den Regierungsparteien am 9. April 2025 vorgestellt und am 5. Mai unterzeichnet. Zur Reform der Altersversorgung finden sich eine Reihe von Absätzen.

Es soll neben der Reform der Gesetzlichen Rente eine sogenannte Frühstart-Rente (Zeile 596 ff.) eingeführt werden:

„Zum 01.01.2026 wollen wir die Frühstart-Rente einführen. Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.“

Zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung (Zeile 603ff) wird ausgeführt:

„Zusätzlich werden wir die betriebliche Altersversorgung stärken und deren Verbreitung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter vorantreiben. Die Geringverdienerförderung werden wir verbessern. Wir werden die betriebliche Altersvorsorge digitalisieren, vereinfachen, transparenter machen und entbürokratisieren. Die Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel wollen wir erhöhen.“

Zur Überarbeitung der Riester-Rente (Zeile 1536ff) finden sich im Koalitionsvertrag folgende Aussagen:

„Wir werden die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt überführen, von bürokratischen Hemmnissen befreien und mit dem Verzicht auf zwingende Garantien sowie der Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten reformieren. Wir prüfen eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten. Wir wollen dieses neue Produkt mit einer möglichst einfachen staatlichen Förderung für Bezieherinnen und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen begleiten. Kern der reformierten Riester-Rente wird ein Anlageprodukt sein, das es auch in Form eines Standardproduktes geben soll.“

Die Regierungskoalition hat nach der Sitzung des Koalitionsausschusses am 28. Mai 2025 ein Sofortprogramm der Bundesregierung präsentiert. Dieses sieht vor, u. a. im Zusammenhang mit einer großen Rentenreform auch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz innerhalb der ersten 100 Tage wieder auf den gesetzgeberischen Weg zu bringen. Bestandteile dieses Pakets sollen sein:

  • Sicherstellung der Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031
  • Vollendung der Mütterrente
  • Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
  • Einführung der Aktivrente
  • Einführung der Frühstart-Rente“

Ein Referentenentwurf zu drei die Gesetzliche Rentenversicherung betreffenden Maßnahmen (Sicherstellung der Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031, Vollendung der Mütterrente, Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots) wurde laut Medienberichten am 25. Juni 2025 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in die Ressortabstimmung gegeben, aber bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe des Newsletters bAV-Update noch nicht auf der BMAS-Homepage veröffentlicht.  Im Laufe des Sommers soll auch noch ein Regierungsentwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgelegt werden.