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KI-Verordnung: Entwurf eines Durchführungsgesetzes liegt vor, Aufsichtsmitteilung anstehend

22.09.2025
 @anayberkut, istockphoto.com, #1516609875
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Anwendungen der Künstlichen Intelligenz erhalten derzeit in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens Einzug, auch im Bereich der bAV. Erste Bestimmungen der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 sind seit 2. Februar 2025 wirksam (z.B. über verbotene Praktiken oder über die Gewährleistung von KI-Kompetenz), weitere seit 2. August 2025 (z.B. Anforderungen an Anbieter und Betreiber von KI-Anwendungen mit allgemeinem Verwendungszweck). Die übrigen Bestimmungen der VO werden schrittweise ab 2. August 2026 bzw. 2. August 2027 anwendbar.

Auf nationaler Ebene nimmt die Ausgestaltung der Marktaufsicht Konturen an. Seit 12. September 2025 liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für ein Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung vor. Er knüpft an einen Referentenentwurf (Ref-E) des Bundeswirtschafts- und Bundesjustizministeriums von Dezember 2024 an, der wegen des Bruchs der Ampelkoalition nicht mehr in ein Gesetzgebungsverfahren gemündet ist.

Altersversorgungseinrichtungen müssen sich gem. § 2 des Ref-E auf eine Zuständigkeit mit zwei Aufsichtsbehörden einstellen. Die Marktaufsicht soll demnach grundsätzlich durch die Bundesnetzagentur erfolgen. Die BaFin soll (nur) die zuständige Marktüberwachungsbehörde für „in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit stehende Hochrisiko-KI-Systeme“ gem. Art. 6 der KI-Verordnung werden.

Innerhalb der BaFin finden derzeit Arbeiten an einer Aufsichtsmitteilung über den Einsatz von KI-Anwendungen in Finanzunternehmen statt. Ihr Erscheinen ist noch im vierten Quartal 2025 zu erwarten. Sie soll dem Vernehmen nach u.a. Aussagen über die Berücksichtigung der KI-Anwendungen im Rahmen des IKT-Risikomanagements und ihren Einsatz unter Beachtung von Vorschriften der DORA-Verordnung enthalten.

Innerhalb der aba widmet sich u.a. der Fachausschuss Digitalisierung und insbesondere eine neu gegründete Arbeitsgruppe „KI in der bAV“ rechtlichen und praktischen Fragestellungen von KI-Anwendungen im bAV-Bereich.