Digitale Rentenübersicht: Verstärkte Werbung und neues Rentenlabor
02.12.2025
Seit dem 16. Oktober 2025 bietet die Digitale Rentenübersicht einen neuen Nutzerbereich: das Rentenlabor. Die Inhalte sollen den Nutzerinnen und Nutzern helfen, die in der Übersicht angezeigten Werte zu ihren Altersvorsorgeansprüchen besser zu interpretieren. Das erste (und derzeit noch einzige) Angebot im Rentenlabor ist ein Inflationsrechner für monatliche Rentenleistungen.
Mit dem Inflationsrechner erfahren registrierte und eingeloggte Nutzer in der Grundeinstellung, welche Auswirkungen eine jährliche Inflationsrate bis zum Renteneintritt in Höhe von 2 % auf ihre monatlichen Rentenansprüche haben würde. Gerechnet wird mit dem „prognostiziert erreichbaren Wert“. Das ist der Prognosewert, der sich ergibt, wenn man (entsprechend der für das Altersvorsorgeprodukt jeweils geltenden rechtlichen Regelungen für Prognoseberechnungen) weitere Beitragszahlungen in der bisherigen durchschnittlichen Höhe bis zum vereinbarten Rentenbeginn unterstellt. Die Inflationshöhe von 2 % orientiert sich an langjährigen Durchschnittswerten der Vergangenheit sowie an dem langfristigen Inflationsziel der Europäischen Zentralbank. Mit Hilfe eines Schiebereglers können auch Szenarien mit Inflationsraten im Bereich von null bis fünf Prozent gebildet werden. Ein von der ZfDR produzierter Erklärfilm über den Inflationsrechner ist hier abrufbar.
Im Herbst 2025 hat die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) ihre Werbeaktivitäten für eine Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Digitalen Rentenübersicht außerdem stark ausgeweitet. In den Monaten Oktober und November wurden deutschlandweit an 1.500 Plakatwänden und Litfaßsäulen, in Bahnhöfen sowie in Aushängen und auf Bildschirmen in Fernverkehrszügen geworben. Dauerhaft sichtbar ist die Digitale Rentenübersicht mittlerweile auch mit Informationsmaterial in Bürgerämtern. Dort erhalten derzeit viele Nutzer erstmals ein Ausweisdokument (Personalausweis, eID-Karte für EU-Bürger, Aufenthaltstitel), in dem der Chip mit der die eID-Funktion als zentrales digitales Authentifizierungsmittel (nutzbar über die AusweisApp 2.0) standardmäßig freigeschaltet ist.
Die aba wird die Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht und die Kampagnen zur Erhöhung ihres Bekanntheitsgrads im Jahr 2026 unterstützen. Sie wird außerdem ihre Rolle in den Gremien der Zentralen Stelle der Digitalen Rentenübersicht wie dem Steuerungsgremium und in Arbeitsgruppen zur Entwicklung neuer Funktionen im „Rentenlabor“ weiterhin aktiv und lösungsorientiert wahrnehmen. Motivation dafür liefert auch das Zusatzrentenpaket (Supplementary Pension Package) der EU-Kommission vom 20. November 2025 (vgl. den Artikel zu diesem Thema). Auch dieses betont zwar den hohen Stellenwert von Pension-Tracking-Systemen. Für die aba ist wichtig: Die Digitale Rentenübersicht ist ein Instrument der Rentenpolitik, das in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Die Weiterentwicklung von Pension Tracking Systemen muss also weiterhin eng abgestimmt mit relevanten rentenpolitischen Akteuren erfolgen. Nur so können die Besonderheiten aller drei Säulen angemessen berücksichtigt werden.