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PensionsEurope Positionspapier zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung

09.03.2026
© ponsulak, shutterstock.com, #316046990
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Am 5. März 2026 hat unser europäischer Verband PensionsEurope ein Positionspapier zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) veröffentlicht. Die aba war maßgeblich an der Erstellung des Papiers beteiligt.

In dem Positionspapier betont PensionsEurope, dass auch der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (der v.a. die Einführung eines Kategoriensystems vorsieht) nichts an der Tatsache ändert, dass der Rechtsakt auf kommerzielle Finanzprodukte und deren Anbieter zugeschnitten ist und somit nicht auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) passt. Auch die Unterscheidung der SFDR zwischen Unternehmens- und Produktebene ist mit Blick auf EbAV nicht sinnvoll, da diese häufig nur ein einzelnes Altersversversorgungssystem umsetzen. Angesichts der unterschiedlichen Ausgestaltung von EbAV in den Mitgliedstaaten fordert PensionsEurope fordert, dass es den Mitgliedstaaten vorbehalten sein soll, ob sie die SFDR auf die betriebliche Altersversorgung anwenden.

Falls EbAV dennoch weiterhin verpflichtend in den Anwendungsbereich der Offenlegungsverordnung einbezogen werden, fordert PensionsEurope einen speziell auf EbAV zugeschnittenen Technischen Regulierungsstandard. Dieser muss unter anderem die kollektive Kapitalanlage und langfristige Kapitalanlage von EbAV sowie den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht („Prudent Person Principle“) berücksichtigen.

Neben PensionsEurope hat sich unter anderem auch der europäische Verband der Versicherungswirtschaft Insurance Europe zum Überarbeitungsvorschlag der SFDR positioniert. Die Trilogverhandlungen zur Überarbeitung der SFDR werden voraussichtlich nicht vor September 2026 beginnen.