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FIDA-Verordnung: Trilog-Verhandlung ruhen vorerst weiter

20.03.2026
FIDA-Verordnung: Trilog-Verhandlung ruhen vorerst weiter

Die Trilog-Verhandlungen über den Kommissionsvorschlag über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FIDA-Verordnungsvorschlag bzw. FIDA) ruhen mittlerweile seit mehreren Monaten. Die letzte Verhandlungsrunde fand unter schwedischer Ratspräsidentschaft im Juni 2025 statt. Von den großen Mitgliedstaaten gibt es derzeit kein Interesse, auf einen Fortgang zu drängen. Ähnlich sieht es im Europäischen Parlament aus. Die Kommission versucht allerdings weiterhin eine Umsetzung zu forcieren.

Die zypriotische Ratspräsidentschaft führt bis 10. April 2026 eine Umfrage unter den Mitgliedstaaten durch, um zwar mit dem Ziel einer gemeinsamen Diskussion am 24. April 2026. Gefragt wird u.a. nach Haltung der Mitgliedstaaten zu dem von der schwedischen Regierung vorgeschlagenen „Reverse demand approach“. Ihm zufolge würde bei Datenkategorien im Anwendungsbereich der Verordnung, die Verpflichtung von Dateninhabern, Vertragsdaten zugänglich zu machen, nicht automatisch greifen. Stattdessen müsste ein Mindestprozentsatz von Datennutzern den Datenzugang verlangen, z.B. 25 % innerhalb eines „Schemes“ (also eines geplanten Zusammenschlusses von Dateninhabern und Datennutzern, der u.a. für die Ausgestaltung der technischen Datenschnittstellen zuständig sein soll). Gefragt wird auch nach der Haltung zum Ansatz einer „calibrated phased implementation“. Dabei würde der Anwendungsbereich nur schrittweise und in Abhängigkeit von den Ergebnissen von Wirksamkeitsanalysen ausgeweitet. Daneben wird die Haltung der Mitgliedstaaten zur Behandlung von Gatekeepern (marktmächtige Digitalkonzerne wie Amazon, Apple, Google, Meta, Microsoft) abgefragt. Eine Reihe von Mitgliedstaaten fordert ihren Ausschluss von der Rolle eines Datennutzers.

EbAV oder Altersvorsorgedaten sind nicht Gegenstand dieser Umfrage. Aber das Thema FIDA bleibt für die aba von her Bedeutung.

Hintergrund: Die Einwände der der aba gegen die DORA-VO sind (seit der Veröffentlichung des Verordnungs-Vorschlags) grundsätzlicher Natur und setzen bereits beim Anwendungsbereich an (vgl. die Beiträge auf der aba-Website von Dezember 2023 und September 2025). Demnach sollten Vorsorgedaten aus betrieblicher Altersversorgung nicht im Anwendungsbereich der Verordnung sein. Eine von PensionsEurope befürwortete Mitgliedstaatenoption zur Einbeziehung wäre vermutlich unbedenklich, da die Bundesregierung höchstwahrscheinlich keine Gründe sähe, sie zu nutzen. Unklarheiten und damit politische Risiken bestehen in den Trilog-Verhandlungen weiterhin darüber, unter welchen Voraussetzungen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) unter den Anwendungsbereich fallen könnten. Nach aktuellem Stand könnte dies dann der Fall sein, wenn sie auch Angebote unterbreiten, die im Sinne der FIDA-Verordnung als private Altersvorsorge (und nicht als betriebliche Altersversorgung) eingestuft werden. Im Falle einer Wiederaufnahme des Trilogs würde sich die aba unverändert für präzisere Abgrenzungen beim Anwendungsbereich einsetzen. Damit soll das Risiko einer nicht sachgerechten Einbeziehung deutscher EbAV in den Anwendungsbereich ausgeschlossen werden.