PensionsEurope Positionspapier zur Überarbeitung der EbAV II Richtlinie
31.03.2026
Am 30. März 2026 hat unser europäischer Verband PensionsEurope ein Positionspapier zum Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EbAV II Richtlinie (IORP II Directive) veröffentlicht (PE-Pressemitteilung). Die aba war intensiv an der Erstellung des Papiers beteiligt.
PensionsEurope unterstreicht unter anderem, dass angesichts der Heterogenität von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) in den Mitgliedstaaten bei der Überarbeitung der Richtline am Grundsatz der Minimalharmonisierung festgehalten werden muss. Ferner betont der europäische Verband, dass der europäische Gesetzgeber nicht auf eine Konsolidierung der EbAV-Landschaft hinarbeiten sollte, da dies etablierte, häufig paritätisch organisierte Governance-Strukturen gefährdet und die Datenlage zeigt, dass der Großteil der Einrichtungen kosteneffizient arbeitet. Die Proportionalitätskriterien „Größe“ und „interne Organisation“ sollen daher beibehalten werden. Weiterhin spricht sich PensionsEurope gegen die vorgeschlagene Harmonisierung der Informationspflichten aus, da standardisierte EU-weite Vorgaben, die keinen Spielraum für die Beachtung nationaler Besonderheiten lassen, zu keinem Mehrwert für die Versorgungsberechtigten, aber zu hohen Kosten für Einrichtungen führen wird.
Angesichts der Ratsdiskussion zur Überarbeitung der EbAV II Richtlinie am 26. Februar 2026 hatte PensionsEurope bereits eine Notiz an alle Finanzattachés in den Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten, an die zyprische Ratspräsidentschaft sowie an die EU-Kommission übermittelt.
Im Europäischen Parlament wurde der deutsche Abgeordnete Damian Boeselager (Volt bzw. Greens/EFA) zum Berichterstatter im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) benannt.
Neben PensionsEurope haben sich unter anderem der deutsche Versicherungsverband GDV sowie der europäische Verband der Versicherungswirtschaft Insurance Europe und der europäische Verband der Fondsindustrie EFAMA zum Vorschlag zur Überarbeitung der EbAV II Richtlinie bzw. zum gesamten Zusatzrentenpaket (Supplementary Pension Package) positioniert. Die aba-Folien zum Zusatzrentenpaket mit einer ersten Bewertung, v.a. zum Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EbAV-II-RL, die im Rahmen des Netzwerks „Deutsche bAV in Brüssel“, 30. März 2026 gezeigt wurden, können hier abgerufen werden.