Aktualisiertes aba-Glossar: Zentrale Begriffe der betrieblichen Altersversorgung klar erläutert
20.04.2026
Was bedeuten nach aktueller Rechtslage Begriffe wie Optionssystem, Zielrente oder reine Beitragszusage?
Die aba hat ihr Glossar zur betrieblichen Altersversorgung umfassend überarbeitet und an die gesetzlichen Änderungen durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) angepasst.
Besonders hilfreich: In zahlreichen Glossarbeiträgen finden sich am Ende tabellarische Verlinkungen auf einschlägige Aufsätze aus der Fachzeitschrift BetrAV. Diese Verknüpfung verbindet die Begriffserläuterungen mit vertiefender Fachliteratur; die verlinkten Fachbeiträge sind nur für Mitglieder zugänglich.
Das Glossar ist damit eine praktische Orientierungshilfe für alle, die sich für betriebliche Altersversorgung interessieren, und für Mitglieder zugleich ein direkter Einstieg in die weiterführende Recherche.
Das aba-Glossar
- erläutert rund 60 zentrale Fachbegriffe,
- ist vorwiegend arbeitsrechtlich geprägt mit Bezügen zum Steuer‑, Sozial‑ und Aufsichtsrecht,
- und bietet verlässliche Orientierung für alle, die sich professionell mit Fragen der betrieblichen Altersversorgung befassen.
Mehrwert für aba-Mitglieder: Ausgewählte Glossarbegriffe sind direkt mit der Online‑Datenbank der BetrAV verknüpft, die inzwischen rund 4.000 Fachartikel umfasst.
Informieren Sie sich im aktualisierten aba‑Glossar: https://www.aba-online.de/infothek/glossar/begriffe