PensionsEurope antwortet auf Sondierung der EU-Kommission zur Überarbeitung der Aktionärsrechte-Richtlinie II
08.05.2026
Am 6. Mai 2026 hat unser europäischer Verband PensionsEurope, unterstützt durch die aba, auf für Altersversorgungseinrichtungen einschlägige Teile eines Fragebogens der EU-Kommission zur Überarbeitung der Aktionärsrechte-Richtlinie II (Shareholder Rights Directive II bzw. SRD II) geantwortet. Ferner hat PensionsEurope, ebenfalls unterstützt durch die aba, eine Antwort auf die Sondierung der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der SRD II eingereicht.
In der Antwort, an deren Erstellung die aba maßgeblich beteiligt war, betont PensionsEurope, dass die Richtlinie auch in Zukunft dem Kapitalanlageverhalten von Altersversorgungseinrichtungen gerecht werden muss. In vielen Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, erfolgt die Anlage in Aktien vorwiegend indirekt über Spezialfonds und Vermögensverwalter. In ihrer gegenwärtigen Form wird die SRD II diesem Anspruch gerecht, da sie es Altersversorgungseinrichtungen im Rahmen einer „comply or explain“-Regelung offenlässt, ob sie ihre Mitwirkungspolitik („engagement policy“) offenlegen. Darüber hinaus sind EbAV verpflichtet, offenzulegen, wie ihre Anlagestrategie mit ihren langfristigen Verpflichtungen in Einklang steht. Ferner müssen sie Informationen zu Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern veröffentlichen. Dieser Rahmen ist sachgerecht und sollte beibehalten werden.
PensionsEurope setzt sich dafür ein, dass durch die Überprüfung der SRD II keine zusätzlichen Offenlegungspflichten oder verpflichtenden Mitwirkungsanforderungen für Altersversorgungseinrichtungen eingeführt werden. Die Beibehaltung des bestehenden Ansatzes ist wesentlich, um Flexibilität bei unterschiedlichen Ansätzen der Kapitalanlage sicherzustellen, Doppelungen von Funktionen innerhalb der Wertschöpfungskette der Kapitalanlage zu vermeiden und eine klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten zwischen Altersversorgungseinrichtungen und ihren Vermögensverwaltern aufrechtzuerhalten.