ZfA vor Anpassungen der Kommunikationsverfahren an das Altersvorsorgereformgesetz vor
23.06.2026
Bereits seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes (AVmG) und des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) zum 1.1.2002 ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zuständig für die zahlreichen Kommunikations- und Meldeverfahren rund um die Riester-Förderung und angrenzende Steuer-/Rentenprozesse. In die Kommunikationsprozesse mit der ZfA einbezogen sind seither auch Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und Versicherungsunternehmen mit Direktversicherungen.
Die ZfA hat im Frühjahr 2026 mit Vorbereitungen für Änderungen an Kommunikations- und Meldeprozessen begonnen, die aus dem Altersvorsorgereformgesetz und dem Inkrafttreten eines neuen Fördersystems zum 1.1.2027 einhergehen. Hierfür wurden für „Kunden“ der ZfA, die bereits mit ihr in Kommunikationsbeziehungen stehen, in sogenannten „Anbieter-Informationstagen“ am 9. und 10. Mai 2026 erste Informationen bekannt gegeben. Auch Stakeholder-Gremien der ZfA, in denen auch Mitglieder aus der aba vertreten sind, wurden neu einberufen.
Praxisfragen – auch für Anbieter aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung – dürften insbesondere die Konsequenzen aus einem Wechsel des Förderrechts betreffen. Zwar genießen bestehende Vereinbarungen über eine „Riester-Förderung“ nach bisherigem Recht Bestandsschutz. Ab 1.1.2027 sind aber eine Vielzahl von Auslösern denkbar, die dazu führen werden, dass nur noch das neue Förderrecht auf alle Verträge Anwendung finden kann. Dies kann einerseits der gezielte Wunsch eines Versorgungsberechtigten einer EbAV sein, dass anstelle der bisherigen Riester-Förderung das neue Recht angewendet wird. Ein weiterer Auslöser für die Anwendung des neuen Rechts kann aber auch sein, dass ein solcher Versorgungsberechtigter bei einem Anbieter der dritten Säule ab 1.1.2027 ein nach neuem Recht förderfähiges Altersvorsorgedepot eröffnet.
Die aba hat ihrerseits zur Gewährleistung eines guten Informationsflusses eine ad-hoc-Arbeitsgruppe („Austausch- und Informationsverteiler“) eingerichtet. Die Arbeitsgruppe ist mit Vertretern aus unterschiedlichen aba-Gremien besetzt und wird in den kommenden Monaten die Vorbereitung auf das neue Förderrecht und dessen Umsetzung ab 1.1.2027 (erste Möglichkeit der Beitragszahlung nach neuem Recht) bzw. ab 1.1.2028 (Ausstellung erster steuerrechtlicher Bescheinigungen für das Beitragsjahr 2027) begleiten. Interessierte aba-Mitglieder, die noch nicht eingebunden sind, können sich gern bei der aba-Geschäftsstelle melden.