Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission
25.06.2026
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission (ASK) – auch als Rentenkommission bekannt – hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht für Reformen der Alterssicherung vorgelegt. Es wurden 33 Vorschläge unterbreitet. Diese wurden in sieben Bereiche untergliedert. Da die Vorschläge keine eigene Überschrift tragen, haben wir im Folgenden die Vorschläge mit Stichwörtern beschrieben.
Zur bAV gab es leider nur zwei Vorschläge: Der Vorschlag 29 fordert zu einem Sozialpartnerdialog auf. In einer Presseinformation nimmt die Vorsitzende der aba Frau Beate Petry hierzu Stellung und fordert dessen unverzüglichen Start. Im Vorschlag 30 wird ein Bürokratieabbau gefordert und hierfür ausdrücklich das Maßnahmenpaket adressiert, welches von der aba vorgeschlagen wurde.
I. Kenngröße Gesamtversorgungsniveau
1. Nettoersatzquote 70% / 2. Nettoersatzquote, typisierte Modellfälle, über alle Säulen u. Ersatzleistungen / 3. verbesserte Statistiken / 4. digitale Rentenübersicht
II. Renteneintritt, Rehabilitation und Prävention
5. Regelaltersgrenze an Lebenserwartung koppeln / 6. kein abschlagsfreier Renteneintritt / 7. kein Renteneintritt allein nach Beitragsjahren / 8. Rente für langjährige Versicherte nur mit Abstand 3 Jahre / 9. versicherungsmathematische Abschläge regelmäßig aktualisieren / 10. Fallmanagement der gRV u. Wiedereingliederung / 11. Hinterbliebenenversorgung anpassen / 12. Rehabilitation stärken / 13. Altersteilzeit erst ab 58 und ohne Blockmodell
III. Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
14. Nachhaltigkeitsfaktor, Haltelinie inkl. gesetzlicher Kapitalrente / 15. Übergangsfaktor, wenn gesetzliche Kapitalrente den Nachhaltigkeitsfaktor noch nicht ausgleicht / 16. einheitlicher Beitragssatz; nur Löhne, keine weiteren Einkunftsarten / 17. Fremdleistungen klar ausweisen und durch Bundesanteil finanzieren
IV. Vermeidung von Altersarmut
18. verdeckte Armut bekämpfen, Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform / 19. geringere Anrechnung eigener Beiträge auf Grundsicherung / 20. Langzeitarbeitslose nicht vorzeitig in Rente schicken
V. Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung
21. Erweiterung gRV auf Erwerbstätigenversicherung / 22. neue Selbständige obligatorisch, Bestands-Selbständige mit Opt-Out / 23. gRV-Reformen auf Beamte übertragen; Verbeamtungen reduzieren / 24. Abgeordnete in gRV einbeziehen / 25. Vorstände von Aktiengesellschaften in gRV einbeziehen / 26. Minijobs in die gRV, Ausnahme nur Schüler
VI. Kapitalgedeckte Elemente
27. Kapitaldeckung in die Alterssicherung, Betonung Governance, ausl. Vorbilder / 28. paritätisch finanzierte 2% Kapitalrente in gRV nach schwedischem Vorbild, Anstieg Rentenniveau / 29. bAV in unterversorgten Bereichen; Sozialpartnerdialog, die vereinbarten Maßnahmen anschließend in Gesetze überführen / 30. Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit / 31. Frühstartrente mit der gesetzlichen Kapitalrente verzahnen, auch öffentliches Standard-Depotvertrag der pAV / 32. geförderte pAV eng monitoren, Rendite und Kosten prüfen
VII. Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung
33. DRV-Organisation und deren Bürgernähe
Die Empfehlungen 29 und 30 folgend im Wortlaut:
“Empfehlung 29: Die Kommission empfiehlt, im Jahr 2026 im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, die die Verbreitung der bAV insbesondere in bisher unterversorgten Bereichen deutlich erhöhen und von beiden Sozialpartnern mitgetragen werden. Diese Maßnahmen sollen im Anschluss in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden. Eine annähernd flächendeckende Verbreitung der bAV sollte perspektivisch angestrebt werden, um ein lebensstandardsicherndes Gesamtversorgungsniveau der Alterssicherung für alle Beschäftigten zu erreichen.”
“Empfehlung 30: Die Kommission empfiehlt, durch Verbesserungen in den Bereichen Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Geringverdienerförderung die Attraktivität der bAV zu erhöhen und den Verbreitungsgrad zu steigern.”