Überarbeitung der PEPP Verordnung: ECON-Berichtsentwurf und Verhandlungsposition des Rates
28.06.2026
Am 20. November 2025 hat die EU-Kommission als Teil ihres „Zusatzrentenpakets“ einen Vorschlag zur Überarbeitung der PEPP Verordnung vorgelegt (siehe auch bAV-Update 4/2025). Am 10. April 2026 hat unser europäischer Verband PensionsEurope (maßgeblich unterstützt von der aba) ein Positionspapier zu dem Kommissionsvorschlag veröffentlicht. Zentrale Aussagen des Positionspapiers sind:
- Ein „Workplace-PEPP“ darf etablierte Altersversorgungssysteme nicht beeinträchtigen oder kannibalisieren.
- Die steuerliche Behandlung des PEPP sollte weiterhin in die nationale Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.
- Die Verpflichtung, nationale Unterkonten in mindestens zwei Mitgliedstaaten anzubieten, ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Charakters des PEPP und sollte daher beibehalten werden.
Am 11. Mai 2026 veröffentlichte Liesbet Sommen (BE, EVP), die zuständige Berichterstatterin im mitberatenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments, ihren Berichtsentwurf zum Kommissionsvorschlag. Der Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) liegt zum Redaktionsschluss noch nicht vor.
Am 24. Juni 2026 legte der Rat sein Verhandlungsmandat fest.
Gemeinsam mit PensionsEurope begleitet die aba den Prozess der Überarbeitung PEPP Verordnung intensiv.