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DGB-Rentenkommission empfiehlt Pflicht-Betriebsrente

29.06.2026
 © Jirsak, iStock.com, #610751954
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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat im Januar 2026 eine eigene Rentenkommission eingesetzt, um ein Gesamtkonzept zur Zukunft der Alterssicherung zu erarbeiten. Der Kommission gehören Vertreter der DGB-Mitgliedsgewerkschaften sowie Experten aus Wissenschaft, Wohlfahrtspflege und Politik an. In vier thematischen Laboren – zu Versorgungsniveau, Finanzierung, Renteneintritt und sozialer Absicherung – wurden zentrale Reformfragen analysiert und die am 26. Juni 2026 vorgelegten Empfehlungen erarbeitet.

Die Rentenkommission des DGB spricht sich für ein höheres Rentenniveau von bis zu 53 Prozent aus. Finanziert werden soll dies unter anderem durch eine Abgabe auf hohe Vermögen. Zugleich lehnt das Gremium eine Anhebung des Renteneintrittsalters ab und plädiert dafür, die gesetzliche Rentenversicherung perspektivisch zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln. Die DGB-Rentenkommission empfiehlt zudem die Einführung einer Pflicht-Betriebsrente. Alle Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten eine tariflich geregelte Betriebsrente anbieten. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen entsprechende Tarifverträge anwenden müssen. Zudem werden verbindliche Mindeststandards verlangt, darunter ein Arbeitgeberbeitrag von jährlich zwei Prozent des Bruttolohns beziehungsweise mindestens 25 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Betriebsrenten sollen verlässlich sein und lebenslange Leistungen im Alter, bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bieten.