EU-Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung der EbAV II-Richtlinie – Rat und EP
30.06.2026
Am 2. Juni 2026 veröffentlichte Damian Boeselager (DE, Volt bzw. Greens/EFA), der zuständige Berichterstatter im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments, seinen Berichtsentwurf zum Kommissionsvorschlag. Der Berichtsentwurf sieht u.a. vor, dass EbAV mit einer Bilanzsumme von über 1 Mrd. Euro 2 % ihres Kapitals in Wagniskapital investieren müssen. Ferner sollen Mitgliedstaaten bzw. die nationalen Aufsichtsbehörden ermächtigt werden, alle drei Jahre einen zusätzlichen Klimastresstest von EbAV einzufordern. Die Frist für MdEP, Änderungsanträge zum EbAV II-Änderungsvorschlag einzureichen, war der 25. Juni 2026. Die eingereichten Änderungsanträge sind noch nicht veröffentlicht. Nach aktueller Planung soll über den finalen Bericht im Oktober 2026 abgestimmt werden.
Der Rat hat 26. Juni 2026 seine Position zum KOM-Änderungsvorschlag zur EbAV-II-Richtlinie veröffentlicht, die die Basis für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament (und der EU-Kommission) sein wird. Gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission, dessen Regulierungsanforderungen primär auf eine Marktkonsolidierung abzielten, enthält die Ratsposition viele Entschärfungen. Gleichzeitig drohen weiterhin erhebliche Belastungen der EbAV im Vergleich zur aktuellen EbAV-II-RL. Eine tiefergehende aba-Analyse der Ratsposition – auch im Hinblick auf das jüngste aba-Positionspapier – erfolgen in den kommenden Wochen.
Die aba begleitet – zusammen mit unserem europäischen Verband PensionsEurope – den Prozess der Überarbeitung der EbAV II-Richtlinie intensiv.