Programm für Aufschwung und Beschäftigung
34 Vorschläge enthält das von den Koalitionsparteien am 2. Juli 2026 beschlossene „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“.
13.07.2026
13.07.2026
Eine Reihe der vorgeschlagenen Maßnahmen könnte sich, direkt oder indirekt, auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung auswirken. Für die aba steht fest: die Zeit tiefgreifender Reformen endet nicht mit den drei jüngsten Reformen in allen drei Säulen der Alterssicherung. Die Fachgremien der aba werden daher die vorgeschlagenen Maßnahmen der Bundesregierung eng begleiten. Viel zu tun also für die aba als Fachverband für die betriebliche Altersversorgung in Deutschland aufgrund der zahlreichen relevanten Inhalte für die bAV im Programm für Aufschwung und Beschäftigung:
1. Rente - Empfehlungen der Alterssicherungskommission umsetzen
7. Steuern – Abfindungszahlungen steuerlich privilegieren
14. Wachstum und Gerechtigkeit - Moderner Datenschutz für mehr Wachstum, Ausnahme für KMU, Auslegung im Datengesetzbuch
15. Wachstum und Gerechtigkeit - Deutschlandfonds
25. Bürokratierückbau - pauschale Abschaffung Berichts- und (eingeschränkt) Dokumentationspflichten, Beweislastumkehr für Aufrechthaltung
27. Bürokratieabbau - Ausweitung der Genehmigungsfiktion als Regelfall, Ausnahmen sind zu begründen
28. Bürokratieabbau - Steuerzahler von unnötigem Aufwand entlasten, Steuererklärung, steuerl. Identifikationsnr
30. Bürokratieabbau - Risikoorientierte Aufsicht und Berichtspflichten
31. Bürokratieabbau - Digitalisierungsrendite bei allen Behörden zu heben
Das vollständige "Programm für Aufschwung und Beschäftgung" des Koalitionsgipfels von CDU, CSU und SPD ist hier abrufbar. Die für die bAV relevanten Punkte haben wir in einer Bilderstrecke dargestellt: