EIOPA Interessengruppe für bAV – Neubesetzung OPSG
16.03.2020
Hintergrund ist die Überarbeitung der Verordnungen für die EU-Aufsichtsbehörden und die daraus resultierende neue EIOPA-Verordnung, die jetzt für die Interessengruppen u.a. ein längeres Mandat und eine etwas geänderte Zusammensetzung vorsieht (siehe Art. 37 EIOPA-VO). Diese Änderungen trafen EIOPA in einer laufenden Amtsperiode der Interessengruppen (Beginn: September 2018). Vor diesem Hintergrund dürfen sich alle aktuellen Mitglieder der Interessengruppen wieder bewerben. Die aba unterstützt die erneute Kandidatur von Dr. Stefan Nellshen.