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Echte Gruppenversicherungsverträge – aktuelle BaFin-Konsultation

27.03.2020

Die BaFin hat am 25. März 2020 den 9-seitigen Rundschreiben-Entwurf  „Hinweise zu echten Gruppenversicherungsverträgen“ zur Konsultation gestellt. Die Stellungnahmefrist ist der 6. Juli 2020.

Mit diesem Rundschreiben sollen Hinweise zu echten Gruppenversicherungsverträgen in den Rundschreiben 3/90, 3/94 und 2/97 zusammengeführt werden. Die BaFin will – so auf der BaFin-Konsultationsseite – „ihre Erwartungen im Hinblick auf die Ausgestaltung echter Gruppenversicherungsverträge“ formulieren. Adressat des Rundschreibens sind „alle Erst-Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds“. Laut der besonderen Hinweise für Pensionskassen und Pensionsfonds seien die Abschnitte C II und C XI auf Pensionskassen entsprechend anwendbar und die Ausführungen in Abschnitt F gelten für Pensionskassen und Pensionsfonds