Regelungen zum Insolvenzschutz für Pensionskassenzusagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ab 1. Juli 2020 in Kraft
23.06.2020
Gemäß Artikel 28 Abs. 12 dieses Gesetzes treten diese Änderungen (Artikel 8a) am 1. Juli 2020 in Kraft.
Hinweis: Die (Übergangs-)Regelungen zur konkreten Wirksamkeit des Insolvenzschutzes für Sicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 2022 eintreten, ergeben sich nunmehr aus den neu gefassten Artikeln 30 Abs. 2 bis 5 BetrAVG.