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Regelungen zum Insolvenzschutz für Pensionskassenzusagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ab 1. Juli 2020 in Kraft

23.06.2020

Das „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ mit den Neuregelungen im Betriebsrentengesetz über eine Insolvenzsicherung von Pensionskassenzusagen wurde am 23. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I Nr. 28, S. 1248 ff).

Gemäß Artikel 28 Abs. 12 dieses Gesetzes treten diese Änderungen (Artikel 8a) am 1. Juli 2020 in Kraft.

Hinweis: Die (Übergangs-)Regelungen zur konkreten Wirksamkeit des Insolvenzschutzes für Sicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 2022 eintreten, ergeben sich nunmehr aus den neu gefassten Artikeln 30 Abs. 2 bis 5 BetrAVG.