Referenten-Entwurf zu elektronischen Wertpapieren
14.09.2020
Dieser sieht an zentraler Stelle die Einführung eines zentralen elektronischen Wertpapierregisters vor. Es ist davon auszugehen, dass dieses Gesetz den Wertpapierbegriff neu definiert und daher Folgeänderungen nach sich ziehen wird, die auch EbAV direkt betreffen, z.B. im Treuhänder-Rundschreiben.