Dauerärgernis des HGB-Rechnungszinses muss entschärft werden
25.09.2020
Um eine sachgerechte und dauerhaft tragfähige Lösung für die Bewertung von Pensionsrückstellungen zu finden, müsse Unternehmen die Option eingeräumt werden, den HGB-Rechnungszins bis Ende 2022 auf dem Niveau des 31. Dezember 2019 einzufrieren. Das Zinsmoratorium müsse genutzt werden, um einen neuen Ansatz für den HGB-Rechnungszins zu finden, der den erteilten Versorgungszusagen gerecht wird und dabei den Gläubigerschutz einerseits und die Informationsanforderungen der sonstigen Adressaten eines Handelsbilanzabschlusses andererseits berücksichtigt.