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EU-Kommission – Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen zusammengesetzt

23.12.2020

Die Taxonomie-Verordnung sah die Einrichtung einer Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen (Art. 20) vor.

Die von der Kommission geleitete Plattform soll Experten zusammenbringen, die die EU-Kommission bei der Erarbeitung der technischen Bewertungskriterien, die die einzelnen Umweltziele ergänzen, unterstützt. Die Gruppe wurde inzwischen zusammengesetzt. Informationen zu den Mitgliedern und künftig zu den Treffen sind über diesen Link zu finden.