Investmentsteuergesetz - Anwendungsschreiben und Evaluation
15.02.2021
Zu einem weiteren BMF-Entwurf eines Anwendungsschreibens zum Investmentsteuergesetz, der das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019 ergänzen soll, kann u.a. die aba Stellung nehmen, und zwar bis zum 13. April 2021. In diesem Entwurf geht es um Aussagen zu §§ 33, 36, 49 InvStG und Ertragskategorien in Anlage 1 sowie kleine Änderungen und Ergänzungen zu den bereits veröffentlichten §§ 2, 8, 9, 16, 19, 20, 40, 43 und 56 InvStG.
Evaluation der Investmentsteuerreform: Das BMF strebt für die Evaluation der Investmentsteuerreform einen Zwischenbericht gegen Ende 2021/Anfang 2022 und einen finalen Evaluationsbericht bis Ende 2024 an. Dabei sollen auch die Erfahrungen der Wirtschaft mit den neuen Besteuerungsregelungen und deren Bewertungen einbezogen werden. Die aba wie auch andere Verbände sind daher um eine erste Stellungnahme zu verschiedenen Fragen bis zum 30. Juni 2021 gebeten.