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Investmentsteuergesetz - Anwendungsschreiben und Evaluation

15.02.2021

Am 20. Januar 2021 wurde das BMF-Auslegungsschreiben zum Investmentsteuergesetz, u.a. zur steuerlichen Spezialfondsfähigkeit von Anlagen nach § 26 InvStG, veröffentlicht. Damit wird das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019 (BStBl. I S. 527) geändert und ergänzt. Marco Simonis ging im Rahmen seines Vortrags „Steuerliche Anforderungen institutioneller Anleger – Kapitalanlagen in der betrieblichen Altersversorgung“ auf dem aba-Forum Steuerrecht am 24. März 2021 auch auf dieses Rundschreiben ein.

Zu einem weiteren BMF-Entwurf eines Anwendungsschreibens zum Investmentsteuergesetz, der das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019 ergänzen soll, kann u.a. die aba Stellung nehmen, und zwar bis zum 13. April 2021. In diesem Entwurf geht es um Aussagen zu §§ 33, 36, 49 InvStG und Ertragskategorien in Anlage 1 sowie kleine Änderungen und Ergänzungen zu den bereits veröffentlichten §§ 2, 8, 9, 16, 19, 20, 40, 43 und 56 InvStG.

Evaluation der Investmentsteuerreform: Das BMF strebt für die Evaluation der Investmentsteuerreform einen Zwischenbericht gegen Ende 2021/Anfang 2022 und einen finalen Evaluationsbericht bis Ende 2024 an. Dabei sollen auch die Erfahrungen der Wirtschaft mit den neuen Besteuerungsregelungen und deren Bewertungen einbezogen werden. Die aba wie auch andere Verbände sind daher um eine erste Stellungnahme zu verschiedenen Fragen bis zum 30. Juni 2021 gebeten.