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„Gesetz Digitale Rentenübersicht“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

17.02.2021

Das „Gesetz Digitalen Rentenübersicht“ wurde am 17. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Es zielt auf eine Verbesserung des Kenntnisstandes der Bevölkerung über die eigene Altersvorsorge, und auf eine Verbesserung der Planungsgrundlagen dafür. Den Bürgern soll ein ergänzendes Angebot unterbreitet werden, um sich nutzerfreundlich an einer Stelle einen möglichst vollständigen Gesamtüberblick über die eigene Altersvorsorge in allen drei Säulen zu verschaffen.

Wie geht es weiter?

Der Gesetzentwurf regelt lediglich Grundsatzfragen. Entscheidungen über Details der praktischen und technischen Ausgestaltung stehen erst jetzt an. Organisatorisch verantwortlich ist die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ (ZfDR), die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt ist. Die Zentrale Stelle trifft ihre Entscheidungen im Einvernehmen mit einem dort eingerichteten „Steuerungsgremium“ und wird dabei von fünf „Fachbeiräten“ unterstützt, die in den kommenden Wochen nach und nach ihre Arbeit aufnehmen werden. Experten aus Institutionen aller drei Säulen der Altersvorsorge stellen im Steuerungsgremium und in den Fachbeiräten ihren Sachverstand zur Verfügung.

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