normal keine LG

FDP: Nach einem Vorschlag für das Altersvorsorge-Konto jetzt das Konzept einer Aktienrente

24.02.2021

Im letzten Jahr hat die Bundestagsfraktion der FDP die Einführung eines sogenannten Altersvorsorge-Kontos beantragt: „Die Bundesregierung soll die gesetzlichen Grundlagen für ein Altersvorsorge-Konto schaffen, in das die Bürgerinnen und Bürger aus ihrem Brutto-Gehalt (im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nach dem Alterseinkünftegesetz) investieren können

Die Besteuerung erfolgt nachgelagert in der Entnahmephase. Der Kapitalstock kann ab dem 60. Lebensjahr flexibel entnommen werden. Eine Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung ist ausgeschlossen. Die Anleger können innerhalb des Altersvorsorge-Kontos bis zu 100 Prozent in Aktien, Mitarbeiteraktien, Fonds, ETFs und Altersvorsorgeprodukten investieren. Innerhalb des Altersvorsorgekontos sind Umschichtungen steuerfrei zulässig.“

Mitte Februar dieses Jahres wurde dann das Konzept für eine „Aktienrente“ vorgestellt. Nach dem Willen der FDP sollen Erwerbstätige künftig Teile ihres Gehalts (zwei Prozent vom Bruttoeinkommen) in eine „gesetzliche Aktienrente“ investieren. Aufgeteilt ist die Summe in einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberbeitrag – zu gleichen Teilen. Das Geld soll dann von einem staatlichen Fonds verwaltet und am Kapitalmarkt gewinnbringend angelegt werden. Im Gegenzug reduziert sich der Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung um diese zwei Prozentpunkte.