FDP: Nach einem Vorschlag für das Altersvorsorge-Konto jetzt das Konzept einer Aktienrente
24.02.2021
Die Besteuerung erfolgt nachgelagert in der Entnahmephase. Der Kapitalstock kann ab dem 60. Lebensjahr flexibel entnommen werden. Eine Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung ist ausgeschlossen. Die Anleger können innerhalb des Altersvorsorge-Kontos bis zu 100 Prozent in Aktien, Mitarbeiteraktien, Fonds, ETFs und Altersvorsorgeprodukten investieren. Innerhalb des Altersvorsorgekontos sind Umschichtungen steuerfrei zulässig.“
Mitte Februar dieses Jahres wurde dann das Konzept für eine „Aktienrente“ vorgestellt. Nach dem Willen der FDP sollen Erwerbstätige künftig Teile ihres Gehalts (zwei Prozent vom Bruttoeinkommen) in eine „gesetzliche Aktienrente“ investieren. Aufgeteilt ist die Summe in einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberbeitrag – zu gleichen Teilen. Das Geld soll dann von einem staatlichen Fonds verwaltet und am Kapitalmarkt gewinnbringend angelegt werden. Im Gegenzug reduziert sich der Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung um diese zwei Prozentpunkte.