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InvStG Anwendungsschreiben des BMF

23.06.2021

Mit dem BMF-Schreiben vom 29. April 2021 wurde das Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz vom 21. Mai 2019 (BStBl. I S. 527) geändert.

Die Anwendungsregelungen zu § 2 Absatz 8 und 9 InvStG wurden aktualisiert und die Anwendungsregelungen zu §§ 33, 36 und 49 InvStG sowie eine Anlage Ertragskategorien ergänzt. Eine weitere Änderung gab es zum 1. Juni 2021, und zwar im Hinblick auf § 7 Abs. 5 InvStG., und am 18. Juni 2021 zu §§ 34, 38, 39 und 42 InvStG.

Ein aktueller BMF-Entwurf zu den §§ 17, 22 InvStG und Ergänzungen einzelner Ertragskategorien steht noch bis 15. Juli 2021 zur Verbändekonsultation.