Reform der freiwilligen Einlagensicherung
15.12.2021
Ab dem 1. Januar 2023 soll der Kreis der geschützten Einleger und der Umfang der Einlagensicherung angepasst und reduziert werden. Demnach sind „finanzielle Unternehmen (wie beispielsweise Investmentfonds, Versicherungen, Finanzinstitute) grundsätzlich nicht mehr geschützt.“ Es gibt einen Bestandsschutz für die derzeit noch geschützten Einlagen von professionellen Anlegern, die bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen werden.
Bereits durch die frühere Reform des Einlagensicherungsfonds im Jahr 2017 gab es für institutionelle Anleger wie Pensionskassen und Versicherungen wesentliche Einschnitte.