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EU-Steuerregelungen – ATAD 3

10.01.2022

Die EU-Kommission hat am 22. Dezember 2021 einen RL-Vorschlag „zur Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke und zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU“ vorgelegt (COM/2021/565 final).

Der bisherige Rahmen wird vor allem durch die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD-Richtlinie) und die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung gesetzt. Mit diesem RL-Vorschlag soll verhindert werden, dass juristische Personen und Rechtsstrukturen in der EU ohne wesentliche Geschäftspräsenz Steuervorteile bekommen. Ob und inwieweit die bAV davon betroffen sein könnte, wird diskutiert werden.