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Offenlegungs-VO – aktualisierte Erklärung der EU-Aufsichtsbehörden

29.03.2022

Am 24. März 2022 haben die EU-Aufsichtsbehörden ihre aktualisierte Erklärung zur Anwendung der Offenlegungs-VO veröffentlicht.

Die 10-seitige „Updated Joint ESA Supervisory Statement on the application of the Sustainable Finance Disclosure Regulation“, die die ursprüngliche Erklärung vom Februar 2021 ersetzt, enthält einen neuen Zeitplan, Erwartungen bezüglich der expliziten Quantifizierung der vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten bei hell- und dunkelgrünen Finanzprodukten (Art. 8 und 9 Offenlegungs-VO) gemäß Artikel 5 und 6 der Taxonomieverordnung. Einen hilfreichen Überblick über die verschiedenen Fristen gibt die Übersicht in der Anlage der aktualisierten Erklärung.

Die BaFin hat am 30. März 2022 zur aktualisierte Aufsichtserklärung nach Verschiebung des Technischen Regulierungsstandards eine Meldung veröffentlicht.