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VAG-Anzeigenverordnung zu Ausgliederungen

31.03.2022

Die Veröffentlichung der Verordnung wird für das zweite Quartal 2022 erwartet. Die Unternehmen können sich bereits für das elektronisches Verfahren (MVP) freischalten lassen.

Vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktstabilität (FISG) hatte die BaFin am 3. Dezember 2021 die Entwürfe mehrerer Verordnungen zur Anzeige von Auslagerungen zur Konsultation gestellt, darunter auch zur Anzeigepflicht nach dem VAG (BaFin-Referentenentwurf für eine „Verordnung über die Anzeigen von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zur Ausgliederung von Funktionen und Versicherungstätigkeiten“). Die aba hat sich an der Konsultation beteiligt und grundlegende Bedenken geltend gemacht (vgl. Artikel vom 22.12.2022). Ihre Stellungnahme wurde – neben sechs weiteren sehr kritischen Stellungnahmen anderer Verbände – auch auf der BaFin-Konsultationsseite veröffentlicht.

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