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EIOPA-Stellungnahme zum EbAV-Kostenberichtswesen – geplante BaFin-Bestandsaufnahme

16.06.2022

Im Hinblick auf die im Oktober 2021 veröffentlichte EIOPA-Stellungnahme zum EbAV-Kostenberichtswesen plant die BaFin bei den EbAV eine Bestandsaufnahme

. Wann die Bestandsaufnahme durchgeführt wird, ist noch offen. Vor der Entscheidung, ob bzw. welches dauerhafte Kostenberichtswesen für EbAV eingeführt wird, will sie nämlich die in der EIOPA-Stellungnahme vorgesehene Möglichkeit einer vorherigen Untersuchung wahrnehmen (siehe Rede von Herrn Dr. Grund auf der EbAV-Aufsichtsrechtstagung am 5. Oktober 2021).