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BaFin-Hinweise für bessere eigene Risikobeurteilung

28.06.2022

Neue Veröffentlichung auf der BaFin-Internetseite.

Die BaFin hat– wie erwartet und auch im Hinblick auf jene EbAV, die noch keinen ERB-Bericht erstellt haben und dies bis Oktober 2022 tun müssen - am 27. Juni 2022 allgemeine Hinweise zur ERB veröffentlicht (siehe auch Leiter-bAV am 28. Juni 2022). Hintergrund ist die BaFin-Auswertung von ERB-Berichten von 82 EbAV, bei der Klärungsbedarf und Optimierungspotenzial festgestellt wurden.