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BMF - Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

09.09.2022

Das BMF hat als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl. I S. 527 ergänzt und geändert.

Das ergänzte BMF-Schreiben enthält u.a. Ausführungen zu den §§ 41, 46 und 47 InvStG. Laut BMF-Anschreiben, das bei der aba eingegangen ist, wurde im Rahmen der Stellungnahmen auch Änderungsbedarf an den in Abstimmung befindlichen Randziffern 31.2a bis 31.2d festgestellt. Diese Randziffern werden vorerst zurückgestellt und überarbeitet.