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BaFin-Merkblatt „Vermögensverzeichnis“

20.05.2024

Die BaFin führte bis zum 14. Mai 2024 eine öffentliche Konsultation zum „Merkblatt zur elektronischen Übermittlung der im Vermögensverzeichnis vorgenommenen Eintragungen gemäß § 126 Absatz 2 VAG“ durch (Startseitenmeldung s. hier und öffentliche Konsultation s. hier).

Die aba sah keinen Änderungsbedarf. Eine Veröffentlichung wird für das dritte Quartal 2024 erwartet. Der Merkblattentwurf soll erstmalig auf die elektronische Übermittlung der Eintragungen in das Vermögensverzeichnis für das Geschäftsjahr 2024 angewandt werden, die im Jahr 2025 erfolgt.

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