BaFin-Merkblatt „Vermögensverzeichnis“
20.05.2024
Die aba sah keinen Änderungsbedarf. Eine Veröffentlichung wird für das dritte Quartal 2024 erwartet. Der Merkblattentwurf soll erstmalig auf die elektronische Übermittlung der Eintragungen in das Vermögensverzeichnis für das Geschäftsjahr 2024 angewandt werden, die im Jahr 2025 erfolgt.