Neue Anlageverordnung
17.02.2025
Mit ihr wurden die im Regierungsentwurf des 2. BSRG vorgesehenen Änderungen der Anlageverordnung als BMF-Verordnung umgesetzt. Zu den Anpassungen zählen: Einführung einer neuen Infrastrukturquote in Höhe von 5% des Sicherungsvermögens, Erhöhung der Risikokapitalquote von 35% auf 40% des Sicherungsvermögen und die Möglichkeit der Überschreitung der Streuungsgrenzen unter Anrechnung auf die Öffnungsklausel.