normal keine LG

Neue Anlageverordnung

17.02.2025

Die „Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz“ wurde am 6. Febr. 2025 verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 31 vom 06.02.2025) und trat am 7. Febr. 2025 in Kraft.

Mit ihr wurden die im Regierungsentwurf des 2. BSRG vorgesehenen Änderungen der Anlageverordnung als BMF-Verordnung umgesetzt. Zu den Anpassungen zählen: Einführung einer neuen Infrastrukturquote in Höhe von 5% des Sicherungsvermögens, Erhöhung der Risikokapitalquote von 35% auf 40% des Sicherungsvermögen und die Möglichkeit der Überschreitung der Streuungsgrenzen unter Anrechnung auf die Öffnungsklausel.

Mehr zum Thema: Steuern und AbgabenAufsichtBRSG-Umsetzung (Steuern) BRSG-Umsetzung (Aufsicht)