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EIOPA-Meldewesen für EbAV erweitert

11.03.2025

Die BaFin hat am 4. März 2025 die „Allgemeinverfügung über ein Informationsverlangen zwecks Erfüllung eines Informationsgesuchs der EIOPA aufgrund des EIOPA-Beschlusses vom 1. Februar 2023 betreffend die regelmäßige Anforderung von Pensionsdaten“ (EIOPA-BoS-23/030) veröffentlicht.

Zum Entwurf der neuen Allgemeinverfügung führte sie vorab ein öffentlich Konsultation durch (BaFin-Konsultation 04/2025 bis 12. Febr. 2025), an der sich auch die aba beteiligt hatte. Auf der BaFin-Konsultationsseite sind die eingereichten Stellungnahmen eingestellt.

Im Vorfeld der EIOPA-Entscheidung vom Februar 2023 gab es eine EIOPA-Konsultation, bei der die aba intensiv an der PE-Stellungnahme mitgearbeitet hatte.