BaFin-Berichtswesen für EbAV: neues Solvabilität-RS und Sammelverfügung für PF-Berichtspflichten veröffentlicht
28.03.2025
Die BaFin hat auch eine Vergleichsversion mit dem Vorgänger-Rundschreiben 5/2021 (VA) zur Verfügung gestellt. Die aba hatte sich an der Konsultation zum Entwurf nicht beteiligt.
Das neue Rundschreiben findet auf Einreichungen des Solvabilitätsnachweises für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 enden, Anwendung.
Die BaFin hat am 17. März 2025 die neue Sammelverfügung für Berichtspflichten für Pensionsfonds über ihre Kapitalanlagen veröffentlicht und am 25. März die Anlage hierzu ergänzt. Die Veröffentlichung der Sammelverfügung für Pensionskassen steht noch aus. Die beiden neuen Sammelverfügungen inkl. Formulare/Anmerkungen sollen erstmalig für den Berichtsstichtag 31. März 2025 gelten.