BMF-Antwort zu Rückzahlungen überzahlter Zuwendungen durch die Unterstützungskasse ohne Verstoß gegen die Zweckbindung
14.11.2025
In der Antwort teilt das BMF mit, dass nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Rückzahlungen von Überzahlungen aufgrund von Büroversehen bei Dienstaustritt von Mitarbeitenden aus dem Trägerunternehmen aus Billigkeitsgründen nicht als Verletzung der Zweckbindung des Vermögens gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG ansehen, wenn die Rückzahlung innerhalb von zwölf Monaten nach Ausscheiden des Arbeitnehmers erfolgt.