FIDA-Verordnungsvorschlag: Keine Fortschritte bei Trilogverhandlungen in Q4 2025
15.12.2025
Der in einem Beitrag auf der aba-Website am 25. September 2025 dargestellte Sachstand ist in Q4 2025 weitgehend unverändert geblieben. I Die aus Sicht der aba zentralen Frage einer möglichen Einbeziehung von Daten zu „Ruhegehaltsansprüche[n] aus betrieblichen Altersversorgungssystemen“ im Sinne sowohl der Solvency II-Richtlinie als der EbAV II-Richtlinie (Art. 2 Abs. 1 c DORA-VO-Vorschlag sowie von „Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“ Art. 2 Abs. 2 k) DORA-VO-Vorschlag ist noch nicht final entschieden.
Uneinigkeit herrscht auch über die Frage, ob sog. Gatekeeper (große, marktbeherrschende Tech-Konzerne im Sinne des Digital Markets Acts) die Möglichkeit erhalten sollen, Datennutzer im Sinne des FIDA-Verordnungsvorschlags zu werden, d.h. Zugriffsrechte auf Daten von Finanzunternehmen zu bekommen und auf dieser Basis Dienstleistungen anzubieten. Die Verhandlungen werden nun im ersten Halbjahr 2026 unter der Ratspräsidentschaft Zyperns fortgesetzt.