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Pensionskassen dürfen nicht für ihr Engagement in Sachen Energiewende und Klimaschutz bestraft werden!

20.10.2022

„Wenn eine steuerbefreite Pensionskasse Energiewende und Klimaschutz sinnvoll im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Vermögensanlage unterstützen will und z.B. eine ihr gehörende Immobilie mit Solarpanels und E-Ladestationen ausstattet und die Anlagen betreibt, dann verliert sie die Steuerbefreiung. So will es § 5 des Körperschaftssteuergesetzes. Das kann man doch niemandem vermitteln! Statt das Finanzierungspotential von Pensionskassen für den Klimaschutz zu nutzen, bestraft der Fiskus diese Unterstützung des Transformationsprozesses durch solche umweltbewussten institutionellen Anleger“, beklagte Jürgen Rings, Leiter der aba-Fachvereinigung Pensionskassen, im Rahmen der Pensionskassentagung am 19. Oktober 2022 in Bonn.

Das Jahressteuergesetz 2022 setze bislang für die Energiewende primär auf private Haushalte. Das allein werde aber nicht reichen. Rings forderte daher: „Das Jahressteuergesetz 2022 sollte steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen animieren, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen. Das Jahressteuergesetz muss Rechtssicherheit für steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen schaffen, bürokratische Hürden abbauen und ggf. auch steuerliche Anreize zum Ausbau der erneuerbaren Energien durch steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen setzen.“