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Starke Betriebsrenten, gute Altersversorgung! Entwurf für das 2. BRSG zügig umsetzen.

13.05.2025

„Es ist gut, wenn sich die neue Bundesregierung vornimmt bis zur Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen zu prüfen. Es wäre aber fatal, wenn bis dahin die Umsetzung der guten Ansätze aus dem Entwurf für das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz auf Halde liegen würden,“ erklärte Dr. Georg Thurnes, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft e.V., heute vor rund 650 Betriebsrentenexperten im Rahmen der 87. Jahrestagung der aba in Berlin.

„Mit dem Entwurf für das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt bereits eine ausgereifte Blaupause für den Weg zu mehr Betriebsrenten vor. An einigen Stellen nachgeschärft könnte es die betriebliche Altersversorgung schnell und nachhaltig stärken“, betonte Thurnes. Beispiele für sinnvolle Nachjustierungen seien etwa die Öffnung von Sozialpartnermodellen für Dritte, die rechtssichere Einführung von Optionsmodellen auf betrieblicher Ebene, Erleichterungen bei den Abfindungsmöglichkeiten, umfassende Entbürokratisierung oder Klarstellungen für den vorzeitigen Rentenbezug. „Im unlängst veröffentlichten aba-Papier ‚Starke Betriebsrenten, gute Altersversorgung!‘ empfehlen wir zudem die reine Beitragszusage und andere Zusageformen mit abgesenkten Garantien auch jenseits der Sozialpartnermodelle zu ermöglichen, die Dotierungsgrenzen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht zumindest auf steuerlichem Niveau zu vereinheitlichen, endlich das leidige Thema der ‚Doppelverbeitragung‘ zu lösen und auch endlich die Rahmenbedingungen für die Direktzusage zeitgemäß zu gestalten,“
so Thurnes.

„Vor mehr als zweieinhalb Jahren wurde ein umfassender Fachdialog gestartet. Der Entwurf für ein 2. Betriebsrentengesetz hat gezeigt, wir haben kein Erkenntnisproblem, wir wissen welche Stellschrauben zu drehen sind. Jetzt muss der Gesetzgeber endlich den Mut zum Handeln aufbringen. Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren,“ mahnt Thurnes.

Mit Blick auf die Pläne der Bundesregierung in Sachen „Frühstart-Rente“ und Reform der Riester-Rente warnte Thurnes: „Es kann nicht darum gehen Vermögensbildung zu fördern, selbst wenn diese erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden soll. Am Ende muss bei einer opulenten Förderung auch eine lebenslange Leistung herauskommen. Und wenn man in der geförderten privaten Altersvorsorge Garantien nahezu vollkommen ausklammern will, dann muss man in der betrieblichen Altersversorgung Garantieverzicht oder zumindest Garantieabsenkungen überall zulassen.“

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