Staatlich geförderte private Vorsorge darf nicht bei Vermögensbildung stehenbleiben
11.12.2025
„Eine dem komplexen Reformvorhaben für die private Altersvorsorge angemessene Verbändebeteiligung ist so nicht möglich, vielleicht ja auch gar nicht erwünscht,“ kritisiert die aba-Vorstandsvorsitzende Beate Petry die extrem kurze Stellungnahmefrist für den Referentenentwurf zum Altersvorsorgereformgesetz. Am Freitagnachmittag, dem 5. Dezember, hat das Bundesfinanzministerium den 114seitigen Referentenentwurf mit einer Stellungnahmefrist bis zum 10. Dezember verschickt. Aufgrund der hohen Komplexität sei eine gewissenhafte Prüfung in 3 Arbeitstagen nicht möglich, merkt Petry an.
Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum die Koalition noch vor Weihnachten den Entwurf für das Altersvorsorgereformgesetz durchpeitscht und Eckpunkte für die Frühstartrente vorstellt, obwohl sie gleichzeitig eine Rentenkommission einsetzen will. Damit würden zentrale Weichen für die dritte Säule der Altersversorgung gestellt und Fakten geschaffen, die die Prüfoptionen eines solchen Gremiums, das einen Blick auf alle Säulen werfen soll, gleich wieder beschneiden.
Mit dem Gesetzesvorhaben soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge umfassend neu aufgestellt werden. Ziel ist ein kostengünstiges, verständliches und transparentes Angebot an Vorsorgeprodukten, das breite Bevölkerungsschichten erreicht und dazu motiviert, für das Alter privat vorzusorgen. Ob das Ziel mit diesem Entwurf erreicht wird, bleibt fraglich – insbesondere, wenn die neuen Regelungen die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) schwächen. Kollateralschäden für die bAV müssen vermieden werden, da sonst bewährte Strukturen gefährdet, Arbeitgeber belastet und die Verbreitung der bAV zurückgedrängt würden.
Petry merkt daher kritisch an: „Wir brauchen keine Konkurrenz der Systeme, sie müssen sich ergänzen. Staatlich geförderte private Vorsorge darf nicht bei Vermögensbildung stehenbleiben! Nur so wird das politische Leitbild einer Alterssicherung aus mehreren Säulen Realität. Bleibt sie bei reiner Vermögensbildung stehen, trägt im Alter der Sozialstaat in vielen Fällen die Last. Denn die Menschen leben länger als sie erwarten, und sie sind ohne Beratung und damit zusätzlichen Kosten selten in der Lage, Kapital oder befristete Zahlungen selbstständig in eine lebenslange Leistung umzuwandeln. Wir brauchen deshalb keine neuen Sparmodelle, sondern verlässliche Leistungen wie sie Betriebsrenten effizient bieten können.“