Wir brauchen ein klares Bekenntnis zu einer soliden Altersversorgung mit einem dualen Kern aus gesetzlicher und betrieblicher Altersversorgung
12.05.2026
„Deutschland diskutiert über Reformen der Alterssicherung – doch der entscheidende Hebel, die betriebliche Altersversorgung, wird, anders als im Ausland, nicht konsequent genutzt“, kritisierte Beate Petry, Vorstandsvorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. im Rahmen der aba-Jahrestagung 2026 in Berlin.
Rentenpaket, Betriebsrentenstärkungsgesetz II, Altersvorsorgereformgesetz, ein mögliches Obligatorium sowie der erwartete Bericht der Alterssicherungskommission prägen die Debatte – wichtig sei jetzt eine klare Prioritätensetzung. „Ein Alterssicherungssystem mit einem dualen Kern aus gesetzlicher und betrieblicher Altersversorgung -das muss, wie auch im Ausland, Priorität bei uns haben.“
Das BRSG II enthält nach Petrys Einschätzung wichtige Schritte – bleibt aber hinter dem zurück, was für einen spürbaren Schub der Betriebsrenten nötig wäre. „Wir brauchen dringend weitere Verbesserungen bei der Geringverdienerförderung, bessere Renditechancen in allen Zusagearten, d.h. eine Absenkung der 100%-Garantien bis hin zum Garantieverzicht muss möglich werden. Sozialpartnermodelle müssen leichter zugänglich werden und eine nachhaltige Entbürokratisierung ist schon lange überfällig. Außerdem brauchen wir weniger Berichtspflichten und mehr Flexibilität im Arbeitsrecht, denn Versorgungssysteme müssen sich veränderten Rahmenbedingungen leichter anpassen können,“ betonte Petry.
Die Reform der privaten Altersvorsorge bewertet Petry deutlich kritisch. Der starke Fokus auf ETF-Sparen und die Abkehr vom Leitbild der lebenslangen Leistung setzten aus ihrer Sicht falsche Anreize und verschieben Risiken in die Auszahlungsphase: „Das Gesetz fördert keine nachhaltige Altersvorsorge, sondern eher die Vermögensbildung.“ Zudem warnt sie vor Fehlsteuerungen im Gesamtsystem. Wenn Förderung und politische Kommunikation den Eindruck erwecken, kurzfristiger Vermögensaufbau sei Altersvorsorge, drohe das Vertrauen in kollektive, langfristig angelegte bAV-Lösungen zu leiden. „Die Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Förderung der privaten Altersvorsorge wird die betriebliche Altersversorgung nachhaltig beschädigen,“ so ihr Fazit.
Für die kommenden Reformschritte fordert Petry einen säulenübergreifenden Blick – mit einer klaren Stoßrichtung hin zu mehr kapitalgedeckter Vorsorge, praxistauglich und kollektiv ausgestaltet. „Die betriebliche Altersversorgung muss Vorfahrt bekommen vor der Vermögensbildung mit befristeten Auszahlungsplänen,“ fordert Petry.
Ein Obligatorium sieht Petry kritisch. „Wenn Arbeitgeber verpflichtet werden, zusätzlich zum Lohn Beiträge zu leisten, entspricht das einer Steigerung der Lohnzusatzkosten. Das dürfte v.a. die Hälfte der Arbeitgeber betreffen, die bisher noch keinerlei Betriebsrenten anbieten. Angesichts der angespannten Wirtschaftslage wäre das problematisch.“ Obligatorien könnten zudem schnell zu Bürokratiemonstern werden, den Arbeitgebern neue Informationspflichten und Haftungsrisiken bescheren. Wenn über Verpflichtungen gesprochen werde, müsse gleichzeitig über haftungsfreie, einfach administrierbare Wege gesprochen werden – und darüber, ob nicht zuerst die bestehenden bAV-Instrumente leistungsstärker und einfacher ausgestaltet werden sollten.
Auch auf europäischer Ebene mahnt Petry einen kritischeren Blick an. Viele Initiativen der EU-Kommission liefen Gefahr, die bAV mit zusätzlichen Vorgaben ohne erkennbaren Mehrwert für Versorgungsberechtigten und Trägerunternehmen zu überfrachten, statt Verbreitung und Effizienz zu fördern: „Dieses umfassende Regulierungsprogramm, das im sogenannten Zusatzrentenpaket präsentiert wird, steht im Widerspruch zum Ziel ‚weniger Bürokratie‘ und der Förderung der betrieblichen Altersversorgung.“