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81. aba-Jahrestagung 2019: Höhepunkte des Eröffnungstages am 7. Mai 2019

08.05.2019

In seinem letzten Bericht zur Lage steckte der scheidende aba-Vorsitzende Heribert Karch den Rahmen für die folgenden Diskussionen ab. Er gab einen Überblick über die derzeit wichtigen bAV-Themen, darunter die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie und die säulenübergreifende Vorsorgeinformation.

Außerdem warb Karch um Geduld angesichts der noch andauernden Diskussionen über die Realisierung erster Sozialpartnermodelle. In Bezug auf aktuelle politische Vorschläge wie eine Extra-Rente oder einen neuen Bürgerfonds kritisierte er „neue Formspielchen“ und forderte stattdessen eine „Politik der Substanz“.

Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) stellte die fünf aktuellen rentenpolitischen Prioritäten der Bundesregierung vor: den Rentenpakt, eine mögliche existenzsichernde Grundrente, eine Vorsorgepflicht für bislang nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige, die säulenübergreifende Vorsorgeinformation und die Arbeit der Rentenkommission. An Herrn Karch gerichtet  würdigte er die Expertise der aba und den konstruktiven Austausch zu fachlichen Fragen.

In der Podiumsdiskussion zum Thema „Fehlanreiz Doppel-verbeitragung“  mit Dr. Thomas Braun (Bundesgesundheits-ministerium), Thomas Werner (BDA) und Michael Mostert (IG BCE) wurden verschiedene Ansätze zur Lösung der Doppelverbeitragung diskutiert. Einigkeit bestand zwischen den Sozialpartnervertretern darin, dass das Problem einer echten Doppelverbeitragung gelöst werden soll.

Professor Dr. Gregor Thüsing widmete sich dem Verbraucher-schutzrecht, der als Querschnittsthema an Bedeutung gewinne und seinem Zusammenspiel mit Arbeitsrecht, Aufsichtsrecht und allgemeinem Zivilrecht. Dabei beleuchtete er Risiken, die sich für Arbeitgeber im Dreiecksverhältnis mit Versorgungsträgern und versorgungsberechtigten Arbeitnehmern für die Arbeitgeber ergeben können.

Melanie Sack vom Institut der Wirtschaftsprüfer stellte Optionen für eine Reform des § 6a EStG vor. Sie beleuchtete die Ursprünge der derzeitigen Regelung und die Faktoren, die zu einem Verharren des für die Steuerbilanz maßgeblichen Zinssatzes auf einem Niveau von  6 % beigetragen haben. Im Ergebnis sprach sie sich für eine Absenkung auf ein niedrigeres, marktkonformeres Niveau aus.

Ein Blick über den Tellerrand – genauer gesagt in die Niederlande, nach Norwegen und nach China – rundete den inhaltlichen Teil des ersten Tages ab.

Paul Duijsens stellte den niederländischen Pensionsfonds ABP vor, der u.a. betriebliche Versorgungsansprüche von Regierungsangestellten und Beschäftigten im Bildungswesen absichert.  

Björn Hamre von der Kommunal Landespensjonskasse Norwegen stellte das norwegische Rentensystem, bestehend aus einem umlagefinanzierten staatlichen Rentensystem, einer zweiten Säule mit obligatorischen leistungs- und beitragsbezogenen Plänen und privaten Vorsorgeprodukten vor.

Professor Keyong Dong von der Renmin University of China stellte Grundzüge des chinesischen Rentensystems und aktuelle Reform-überlegungen vor.

Den Abschluss des ersten Veranstaltungstages bildete die Stabübergabe im Amt des aba-Vorsitzenden von Heribert Karch an Dr. Georg Thurnes, den bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden, der im Hauptamt als Chefaktuar von Aon in Deutschland und Mitglied der Geschäftsleitung der Aon Hewitt GmbH tätig ist (Presseinformation 3/2019).