normal keine LG

Online-Seminar: EbAV-II-Umsetzung – erwartete BaFin-Rundschreiben

12.05.2020

Das zweite Online-Seminarbefasste sich mit den erwarteten BaFin-Rundschreiben zur Umsetzung der EbAV-II-RL, und zwar zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (MaGo für EbAV) sowie zur eigenen Risikobeurteilung von EbAV (ERB).

In seiner Einführung kritisierte Moderator Dr. Georg Thurnes noch einmal die Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie im VAG, die wenig auf die Besonderheiten der deutschen bAV einging, sondern eine 1:1-Umsetzung der Richtlinienregelungen im VAG vornahm (zur Umsetzung der EbAV-II-RL in Deutschland siehe aba Website).  

Hamed Kalakani (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn) erläuterte Gründe und Ziele des Rundschreibens MaGo für EbAV, bei dem es um eine Gesetzeserläuterung und eine konsistente Anwendung des Gesetzes geht. Die Struktur des Rundschreibens orientiert sich aufgrund der geschäftsorganisatorischen Angleichung an die Solvency-II-Welt der Versicherer an dem existierenden Rundschreiben MaGo für Solveny-II Versicherungsunternehmen. Er ging im Detail auf Fragen rund um Themen wie Proportionalität, Whistleblowing und, für EbAV besonders wichtig, die gleichzeitige Ausübung ähnlicher Aufgaben in EbAV und Trägerunternehmen durch die intern verantwortliche Person sowie auf verschiedene Aspekte des Themas Ausgliederung ein.

Dirk Jargstorff (Robert Bosch GmbH, Stuttgart), stellv. aba-Vorstandsvorsitzender und Leiter aba-Fachvereinigung Pensionsfonds, kommentierte den vorgestellten Entwurf und stellte die Erwartungen der aba mit Blick auf das Rundschreiben der MaGo für EbAV dar. Er stellte in Frage, dass die Schwerpunkte des Rundschreibens auf Ausführungen zu Schlüsselfunktionen sowie auf der Ausgliederung liegen sollen und kritisierte, dass die detaillierte Versicherungsregulierung (insbes. das BaFin-Rundschreiben MaGo) basierend auf der Solvency-II-Richtlinie als Ausgangspunkt diente. Er forderte, für EbAV etwas Eigenes zu entwickeln, in dem insbesondere dem Proportionalitätsprinzip sowie der Materialität (Fokus auf wesentliche Risiken) Rechnung getragen werde. Abschließend betonte er, dass bei dem Rundschreiben berücksichtigt werden sollte, dass EbAV dem Leitbild einer schlanken, effizienten Organisation folgen und schlug vor, das Rundschreiben durch mehr Beispiele, die für EbAV relevant sind, zu ergänzen.

Marius Wenning (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn) folgte in seinem Vortrag zur eigenen Risikobeurteilung dann einer ähnlichen Struktur wie sein Kollege Hamed Kalakani. Gründe und Ziele für das Rundschreiben zur ERB stellte er als fast deckungsgleich zum Rundschreiben MaGo für EbAV dar. Strukturell folge das ERB-Rundschreiben den Anforderungen des § 234d VAG. Marius Wenning ging im Folgenden näher auf Themen wie die Einbettung der ERB in das Risikomanagementsystem, die dazu erforderliche Dokumentation und den zu erstellenden Bericht (Beispiele, was darin stehen sollte) sowie auf Umfang, Zeitpunkt und erstmalige Vorlage ein.

Seitens der aba ergänzte Jürgen Rings (Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG, Frankfurt), Leiter aba-Fachvereinigung Pensionskassen, den Vortrag. Aus seiner Sicht gehe es darum, im Rundschreiben Leitlinien aufzustellen und eine Kategorisierung der wesentlichen Risikoarten vorzunehmen. Er fragte, warum bisherige Beurteilungen keine ausreichenden Informationen liefern sollten und betonte, dass das Treffen von Aussagen über Verhalten der Trägerunternehmen sowie deren wirtschaftliche Lage nicht Aufgabe einer EbAV sein kann.

Richard Nicka (BASF SE, Ludwigshafen), stellv. aba-Vorstandsvorsitzender, rundete die Online-Veranstaltung mit jeweils einem grundlegenden Hinweis zu den beiden erwarteten Rundschreiben ab. Mit Blick auf das erwartete Rundschreiben MaGo für EbAV betonte er, dass Trägerunternehmen und EbAV ein Interesse daran haben, dass es dem jeweils anderen gut geht und warnte davor, die Vorteile dieser engen Verbindung für die Vermeidung eines Interessenkonfliktes zu opfern, der gar nicht besteht. Zur ERB merkte er an, dass der seitens BaFin vorgesehene Schritt in Richtung Solvency-II ähnliche Anforderungen wenig Erkenntnisgewinn, wohl aber deutlich höhere Kosten für die Einrichtungen nach sich ziehen würde.

Beide Rundschreibenentwürfe sollen im Juni 2020 öffentlich konsultiert werden. Eine Veröffentlichung der Rundschreiben sei für August 2020 zu erwarten.

Wir danken den Referenten für ihre Vorträge sowie allen Veranstaltungsteilnehmern für ihre Flexibilität, die wichtigsten Themen für die bAV online zu diskutieren und freuen uns darauf, unsere Mitglieder möglichst bald wieder persönlich zu treffen und ihnen den Austausch mit uns und untereinander zu ermöglichen.

Zugang zu den Vortragsunterlagen 

Veranstaltungsteilnehmer können die Folienvorträge sowie Hintergrundinformationen zu den diskutierten Themen hier herunterladen.