normal keine LG

Online-Seminar: Fachvereinigungen Direktzusage und Mathematische Sachverständige

12.05.2020

Das fünfte Online-Seminar, organisiert von den Fachvereinigungsleitungen Direktzusage und Mathematische Sachverständige und vom neuen Leiter der Fachvereinigung Direktzusage, Dr. Dietmar Droste (E.ON SE, Essen), moderiert, widmete sich Praxisbeispielen und aktuellen rechtlichen Themen.

 

Den mehr als 100 Teilnehmern gab Thorsten Schecke von der Deutschen Lufthansa AG, Frankfurt am Main, unter dem Titel „Die neuen Versorgungssysteme bei Lufthansa - Bewährungsprobe bestanden?“ einen Einblick in die bAV-Systeme der Lufthansa für die Mitarbeiter am Boden, in der Kabine und im Cockpit. Dabei kam er zu dem Ergebnis, dass alle vom Unternehmen gesetzten Ziele erreicht wurden. Diese lauteten: Senkung von Versorgungskosten, Senkung der Volatilität von Verpflichtungen und Reduzierung des „Renditerisikos“. Gleichzeitig konnten Flexibilität, Transparenz und Effizienz der Eigenvorsorge gesteigert werden.

Im folgenden Vortrag stellte Thorsten Linnmann (LANXESS Deutschland GmbH, Leverkusen) unter der Überschrift „Lanxess Pension 17“ einen innovativen Multi-Carrier-Ansatz in der bAV vor. Als global ausgerichteter Spezialchemie-Konzern wollte man ein modernes, marktgerechtes und leicht zu administrierendes Versorgungswerk schaffen. Risikominimierung und Unabhängigkeit von einzelnen Anbietern lauteten weitere Vorgaben. Außerdem wollte man eine stärkere Identifizierung der Mitarbeiter mit der „Marke“ „Lanxess-Versorgung“. Versicherungsbasiert entstanden so eine Basis- und eine Aufbauversorgung die in einem weiteren Schritt als Portallösung für die Mitarbeiter noch transparenter gestaltet wird.

In Ihrem Beitrag über „Beratungspflichten des Arbeitgebers“ zog Margret Kisters-Kölkes (Kanzlei Rechtsanwältin Kisters-Kölkes, Mülheim a.d. Ruhr) am Ende u.a. folgendes Fazit: Jeder Arbeitgeber ist gut beraten, von sich aus keine Informationen zu geben. Erst wenn der Arbeitnehmer von sich aus die Entgeltumwandlung verlangt hat, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, über die von ihm beeinflussbaren Faktoren der Entgeltumwandlung zu informieren, wie etwa über Durchführungsweg, konkrete Versorgungsträger, Zusageart, Versorgungs- oder Versicherungsbedingungen, Leistungsarten, Arbeitgeberzuschuss und etwaige Wahlmöglichkeiten. Wenn der Arbeitgeber Auskünfte erteilt, müssen diese vollständig und richtig sein. Sie entwickelte diese Grundsätze anhand einer aktuellen BAG-Entscheidung, deren Kern erstmal Pressemitteilung (PM 8/20) vorliegt. Vorinstanzen waren des Arbeitsgereicht Dortmund und das LAG Hamm.

Wir danken den Referenten für ihre Vorträge sowie allen Veranstaltungsteilnehmern für ihre Flexibilität, die wichtigsten Themen für die bAV online zu diskutieren und freuen uns darauf, unsere Mitglieder möglichst bald wieder persönlich zu treffen und ihnen den Austausch mit uns und untereinander zu ermöglichen.

 

Zugang zu den Vortragsunterlagen 

Veranstaltungsteilnehmer können die Folienvorträge sowie Hintergrundinformationen zu den diskutierten Themen hier herunterladen.