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EbAV-Aufsichtsrechttagung: Den Großen über die Schultern schauen

02.10.2020

Auf der EbAV-Aufsichtsrechtstagung am 30. September 2020 haben sich über 160 Teilnehmer mit den aktuellen Entwicklungen in der Regulierung von EbAV beschäftigt.

Der erste Schwerpunkt widmete sich v.a. dem BaFin-Rundschreibenentwurf „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung" (MaGo für EbAV), der bis zum 27. September zur öffentlichen Konsultation stand. Die Vorträge waren eine Art To-Do-Liste für EbAV zur Umsetzung, bereits mit vielen ersten Anregungen aus der Praxis.  Was muss nach aktuellem Stand des Rundschreibens dokumentiert und der Aufsicht vorgelegt werden? Was wird künftig bei Ausgliederungen gefordert? Die Teilnehmer konnten dabei auch Kollegen der größeren Einrichtungen über die Schultern schauen und so zum Beispiel hören, wie ein möglicher Bericht der versicherungsmathematischen Funktion oder der künftige Risikobericht aufgebaut sein könnte.

Im zweiten Schwerpunkt ging es um das BaFin-Rundschreiben 10/2018 – Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT), das EZB / EIOPA Berichtswesen sowie um die BaFin Auslegungsentscheidung zur Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik gemäß §§ 234i, 239 Abs. 2 VAG. Die Auslegungsentscheidung erläuterte einleitend ein BaFin-Vertreter. Danach ging es auch hier sowie bei den anderen beiden Themen um die Perspektive der Praxis: Nach der Sicht von Wirtschaftsprüfern auf die bisherige Anwendung des VAIT-Rundschreibens folgten Fragen von Altersversorgungseinrichtungen. Zudem wurden die größten Herausforderungen des EZB/ EIOPA Berichtswesens identifiziert und über erste Erfahrungen bei der Umsetzung der Auslegungsentscheidung berichtet.

Der dritte Schwerpunkt widmete sich dem Thema Nachhaltigkeit. Da hier aktuell sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene sehr viel in Bewegung ist und z.T. wichtige Level-2-Regulierungen noch ausstehen, lag der Fokus hier nicht so sehr auf Anwendungsfragen, sondern eher darauf, einen Überblick über die aktuelle Diskussion zu geben. Ein Vertreter der BaFin betonte die Freiwilligkeit des BaFin-Merkblatts, wies aber darauf hin, dass dies in Zukunft sehr wahrscheinlich nicht so bleiben wird. Vorgestellt wurden auch die Themen Stewardship und Engagement, die der Sustainable Finance Beirats der Bundesregierung als Handlungsfelder sieht. Abschließend nahm ein EbAV-Vertreter die Teilnehmer mit auf die bisherige Nachhaltigkeits-Reise seiner EbAV.

Die Teilnehmer der eTagung können die Folien im Tagungsbereich unserer Website abrufen.