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Web-Seminar Umsetzung der Offenlegungs-VO für EbAV

03.03.2021

Auch EbAV müssen ab dem 10. März 2021 die Offenlegungsverordnung (Offenlegungs-VO) grundsätzlich umsetzen. Die aba hat daher am 23. Februar 2021 ein Web-Seminar durchgeführt, in dem die Umsetzung der Offenlegungs-VO über 100 Teilnehmern aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet wurde.

Nach einer allgemeinen Einordnung der Verordnung sowie einem Überblick der Anforderungen ging es um praktische Fragen aus Sicht der EbAV mit Fokus auf Art. 2 bis 6 Offenlegungs-VO. Dabei wurde gezeigt, wie die Umsetzung der einzelnen Artikel aussehen kann und was beispielsweise zu beachten ist, wenn eine Altersversorgungseinrichtung sich dafür entscheidet, für Art. 4 künftig die 18+2 Indikatoren offenzulegen. Konkrete Fragen der Teilnehmer (z.B. werden CTAs von der Offenlegungs-Verordnung erfasst?) wurden sofort von den Referenten beantwortet.

Da EbAV regelmäßig und zu großen Teilen in Investmentfonds investieren, wurde im nächsten Schritt dargestellt und diskutiert, ob und wie Informationen von KVG und Asset Managern den EbAV helfen können, die Offenlegungs-VO umzusetzen.

Abschließend wurden die Anforderungen der Offenlegungs-VO aus Sicht eines Wirtschaftsprüfers erörtert. Wirtschaftsprüfer werden ab dem 1. August 2021 die Anforderungen der Offenlegungs-VO in ihre Prüfung einbeziehen. Da das Thema Nachhaltigkeit sich weiterhin sehr dynamisch entwickelt, wurde den Teilnehmern empfohlen, einen groben Plan zum Umgang damit zu erarbeiten und diesen dann bei Bedarf anzupassen.

Teilnehmer des Web-Seminars finden die Folienvorträge im passwortgeschützten Weiterbildungsbereich der Website. 

Gemeinsam mit der AKA hat die aba schriftliche Hinweise zur Umsetzung der Offenlegungs-VO erarbeitet, die von Tagungsteilnehmern und aba-Mitgliedern (mit Zugang zum Mitgliederbereich) in der Rubrik Hintergrundpapiere heruntergeladen werden können.