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aba-Forum Steuerrecht am 24.03.2021

30.03.2021

Herr Geberth begrüßte als Leiter des FA Steuerrecht die Teilnehmer und verwies auf das dynamische rechtliche Umfeld.

In den letzten Wochen seien wichtige neue Themen aufgetaucht, die in der Tagesordnung nicht mehr berücksichtigt werden konnten, wie etwa das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts mit der Option einer Körperschaftsteuer für Personengesellschaften. Er bedauerte, dass eine Reform des § 6a EStG in dieser Legislaturperiode nicht mehr angegangen werde, u.a. weil das Bundesverfassungsgericht nicht über den Vorlagebeschluss über die Verfassungsmäßigkeit der Ansetzung eines Rechnungszinsfußes von 6 % auf Pensionsrückstellungen entschieden habe.

Aktuelle Fragen der Steuerrechtsprechung

Dr. Annekatrin Veit (DLA Piper) widmete sich aktuellen Fragen der Steuerrechtsprechung, darunter den Voraussetzungen für eine Tarifermäßigung (Fünftel-Regelung gemäß § 34 Abs. 1 EStG) in Fällen einer Auszahlung des Rückkaufswerts sowie der Zahlung eines Sterbegelds aus einer Pensionskasse. Sie behandelte außerdem von Finanzgerichten unterschiedlich beurteilte Bewertungsfragen in Zusammenhang mit Pensionsrückstellungen, etwa, ob im Falle einer Umwandlung von einer Kapital- in eine Personengesellschaft von einer Beendigung des Dienstverhältnisses auszugehen sei; ferner: ob die Pensionsrückstellung für eine Entgeltumwandlung, die lediglich vertraglich unverfallbar ist, entgegen der Rechtsauffassung des BFH und des Bundesfinanzministeriums mit dem Barwert gem. § 6a EStG bewertet werden dürfe. Abschließend stellte sie neue Rechtsprechung über die Abzugsfähigkeit der in einer Steuerbilanz aufzulösenden Steuerbilanz im Rahmen des sog. „Kombinationsmodells“ vor (Übertragung des past services auf einen Pensionsfonds, Übertragung des future services auf eine Unterstützungskasse).

Hintergründe zur möglichen Umsatzsteuerpflicht für Verwaltungsleistungen bei Unterstützungskassen

Markus Kunz (GDV) bot einen detaillierten Einblick in die (europa-)rechtlichen Hintergründe des seit längerer Zeit intensiv diskutierten (bislang unveröffentlichten) BFH-Urteils (BFH 26.7.2017, XI R 22/15), demzufolge Verwaltungsleistungen von Unterstützungskassen nicht von der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 h) UStG erfasst sind, wenn die Arbeitnehmer kein Anlagerisiko tragen und der Arbeitgeber zur Zahlung an das Altersversorgungssystem gegenüber seinen Arbeitnehmern gesetzlich verpflichtet ist. In Bezug auf die laufende Reformdiskussion auf europäischer Ebene verwies er u.a. auf eine noch bis 3. Mai 2021 laufende Konsultation der Kommission über die Reform der Mehrwertsteuervorschriften für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen.

Rede und Gegenrede zu steuerrechtlichen Bewertungsfragen bei Auszahalwahlrechten

Thomas Hagemann und Klaus Hartmann widmeten sich im Format der „Rede und Gegenrede“ steuerrechtlichen Bewertungsfragen in Zusammenhang mit Auszahlwahlrechten. Diese seien in der Form von Arbeitnehmerwahlrechten wichtig für Attraktivität von Versorgungszusagen und hätten gerade bei beitragsorientierten Zusagen einen hohen Stellenwert. Die von Herrn Hartmann vorgestellte (nicht immer bundeseinheitliche) Prüfungspraxis der Finanzverwaltung wurde von Herrn Hagemann teils zustimmend, teils kritisch bewertet. Behandelt wurden u.a. die Frage einer Abzinsungspraxis bei der Auszahlung von Einmalbeträgen oder Raten im ersten Quartal des Folgejahres nach Eintritt des Versorgungsfalls; ferner die Frage, inwieweit bei Wahlrechten Kapitalzahlungen und Renten Prognosen über das Ausübungsverhalten für die Barwertsermittlung nach § 6a EStG anzustellen sind.

Steuerliche Anforderungen für institutionelle Anleger

Marco Simonis (Clifford Chance) widmete sich den steuerlichen Anforderungen an institutionelle Anleger. Er verwies auf aktuelle Entwicklungen wie das BMF-Anwendungsschreiben vom 20. Januar 2021 (mit Regelungen u.a. zu zulässigen Anlagen transparenter Spezial-Investmentfonds) sowie auf die geplante Reform des Außensteuergesetzes 2021 (vgl. Regierungsentwurf vom 24.03.2021) und dessen Auswirkungen auf das Verhältnis Investmentbesteuerung (InvStG) zu Hinzurechnungsbesteuerung (AStG). Die zweite Hälfte des Vortrags bildeten aktuelle Entwicklungen der steuerlichen Behandlung von Anlagen über intransparente „Kapitel 2“-Investmentfonds, transparente „Kapitel 3“- Spezial-Investmentfonds und Personengesellschaften.